Übersetzungsdienst Ter Doest

Professionelle Übersetzungen für die Sprachen Deutsch und niederländisch



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ÜBERSETZUNGSBÜRO TER DOEST, MIT SITZ IN EDAM (NL)
Eingetragen im Handelsregister Alkmaar unter der Nummer 10032283.Diese Bedingungen sind bei der Industrie- und Handelskammer in Alkmaar (NL) hinterlegt.

ALLGEMEINES
1.1 Diese Bedingungen gelten für all unsere Angebote und Lieferungen/Leistungen unter Ausschluss der Bedingungen des Auftraggebers, es sei denn, wir haben solchen Bedingungen schriftlich zugestimmt.

1.2 Alle Angebote und Preisangaben, in welcher Form auch immer gemacht, sind unverbindlich, es sei denn, das Gegenteil wurde ausdrücklich festgelegt.
ANNAHME VON AUFTRÄGEN UND AUSFÜHRUNGSWEISE
2.1 Ein Auftrag wird stets unter dem Vorbehalt angenommen, dass wir das Recht haben, den Auftrag innerhalb von fünf Werktagen nach Einsichtnahme in einen schriftlich oder mündlich zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text dennoch zurückzugeben, ohne zu irgendeiner Schadensersatzleistung verpflichtet zu sein.2.2 Wir sind verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen und Können auszuführen. Den Wünschen des Auftraggebers (z.B. Verwendung einer bestimmten Terminologie in einem schriftlich oder mündlich zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text) werden wir Rechnung tragen, soweit wir dies für vertretbar halten.
2.3 Wir sind berechtigt, uns erteilte Aufträge ganz oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen.

2.4 Wir und etwaige von uns für die Ausführung von Aufträgen eingesetzte Dritte verpflichten uns zur Verschwiegenheit über alle Daten, von denen wir während der Ausführung der Arbeit Kenntnis erlangen.
2.5 Wir werden uns oder Dritte in keinerlei Weise durch die Nutzung von Daten, von denen wir während der Ausführung der Arbeit Kenntnis erlangen, bevorteilen.
HAFTUNG
3.1 Wir haften nur für Schäden, die direkte und nachweisbare Folge eines uns zurechenbaren Versäumnisses sind. Der Umfang unserer Haftung ist auf maximal den Rechnungswert exkl. MwSt. des betreffenden Auftrags begrenzt.
LIEFERUNG
4.1 Lieferzeiten werden von uns so genau wie möglich, aber stets unverbindlich angegeben. Bei zurechenbarer Überschreitung der zugesagten Frist um mehr als zehn Arbeitstage hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall sind wir zu keiner Schadensersatzleistung verpflichtet.
4.2 Falls der Auftraggeber einen Auftrag nach Vergabe aus anderen Gründen als höherer Gewalt zurückzieht, ist er verpflichtet, den zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeführten Teil des Auftrags zu vergüten.
4.3 Sollte der Auftraggeber der Meinung sein, dass er aufgrund von Mängeln in der Lieferung ein Recht auf Beschwerde hat, hat er die Beschwerde schriftlich und innerhalb von zehn Werktagen nach Lieferung an uns mitzuteilen. Das Vorbringen einer Beschwerde entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
4.4 Falls wir eine Beschwerde als begründet ansehen, werden wir nach unserer Wahl die Lieferung verbessern, ersetzen oder einen Preisnachlass gewähren.
HÖHERE GEWALT
5.1 Unter höherer Gewalt sind alle bei Vertragsabschluss unvorhergesehenen Umstände zu verstehen, durch die die Erfüllung einer Verpflichtung vernünftigerweise nicht vom Auftraggeber verlangt werden kann. Krankheit, Streik, Aussperrung, Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Transportprobleme, Feuer und andere ernsthafte Störungen in unserem Betrieb oder bei unseren Lieferanten sind der höheren Gewalt gleichzusetzen.
5.2 Im Falle höherer Gewalt sind die Verpflichtungen der Parteien gegenseitig ausgesetzt. Sollte die Situation der höheren Gewalt so lange andauern, dass die Erfüllung vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann, kann jede Partei den Vertrag durch eine einfache schriftliche Erklärung für die Zukunft auflösen, ohne dass die Parteien gegenseitig zu irgendeiner Schadensersatzleistung verpflichtet sind. Sollten wir auf Grund höherer Gewalt die weitere Ausführung einstellen müssen, behalten wir das Recht auf Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten und gelieferten Arbeiten.
VERSAND
6.1 Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt des Versands per normale Post, per Fax, per E-Mail, per Kurier usw. als erfolgt.
6.2 Die Lieferung von Daten über elektronische Post gilt zum Zeitpunkt der Bestätigung der Sendung durch das Medium als erfolgt. Dies muss von uns beispielsweise durch einen Ausdruck des entsprechenden Kommunikationsdialogs belegt werden.
URHEBERRECHTE
7.1 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, behalten wir das Urheberrecht an von uns erstellten schriftlichen Übersetzungen und anderen Texten. Dies gilt insbesondere auch für von uns erstellte Übersetzungsspeicher.
ZAHLUNG
8.1 Die Zahlung von Rechnungen hat spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum netto bar zu erfolgen. Zahlungsfristen sind Ausschlussfristen, bei deren Überschreitung der Auftraggeber unmittelbar in Verzug ist.
8.2 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Inkassokosten nach der ersten Mahnung werden mindestens auf 15% der Forderung, jedoch mindestens auf EUR 300,- festgesetzt.
8.3 Zur Erlangung einer größeren Sicherheit haben wir das Recht, nach unserer Wahl, vollständige oder teilweise Vorauszahlungen, Bankgarantien und dergleichen zu verlangen, bevor wir mit der Ausführung des Auftrags beginnen und/oder wir behalten uns das Recht vor, während der Ausführung des Auftrags Teilrechnungen zu stellen. Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach unserem schriftlichen Ersuchen eine solche Sicherheit geleistet haben, sind wir berechtigt, unsere Verpflichtungen auszusetzen und/oder den Vertrag aufzulösen. Im Falle einer Aussetzung und/oder Auflösung des Vertrages behalten wir das Recht auf Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten und gelieferten Arbeiten.
8.4 Sollte der Auftraggeber der Meinung sein, dass ihm in Rechnung gestellte Beträge unrichtig sind, ist er verpflichtet, dagegen innerhalb der in Absatz 1 genannten Zahlungsfrist schriftlich und spezifiziert Einspruch zu erheben. Fehlt ein solcher Einspruch, verfällt sein Recht, Einwände gegen die Höhe des Rechnungsbetrages zu erheben.
STREITIGKEITEN
9.1 Sollte mindestens eine der Parteien der Meinung sein, dass bezüglich eines Auftrags ein Streitfall vorliegt, können Streitigkeiten auch dem zuständigen Gericht in Amsterdam (NL) vorgelegt werden.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Auf diesen Vertrag findet niederländisches Recht Anwendung.
10.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen aus diesen Bedingungen und/oder unseren Verträgen mit dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Erstellt in Beuningen (NL) am 10. Oktober 1985
Zuletzt geändert in Edam (NL) am 16. Februar 2024